Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein juristisches Prinzip, das in verschiedenen Rechtsbereichen Anwendung findet, insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts und der Sozialversicherung. Es besagt, dass wirtschaftliche Überlegungen bei Entscheidungen von Behörden oder anderen Trägern öffentlicher Aufgaben zu berücksichtigen sind.
Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot müssen staatliche Maßnahmen so gestaltet werden, dass sie einen angemessenen Ausgleich zwischen Kosten und Nutzen bieten. Dies bedeutet, dass die gewählte Lösung die wirtschaftlichste ist und den bestmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit erzielt.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot dient der effektiven und effizienten Verwendung von Ressourcen sowie der Vermeidung von Verschwendung öffentlicher Gelder. Es soll sicherstellen, dass staatliche Entscheidungen auf Basis einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse getroffen werden und den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit folgen.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot hat jedoch auch Grenzen. Es darf nicht dazu führen, dass grundlegende Rechte oder soziale Belange vernachlässigt werden. In solchen Fällen müssen andere Ziele, wie beispielsweise Gleichheit oder soziale Gerechtigkeit, höher gewichtet werden.