Das Widerstandsrecht ist ein grundrechtlicher Schutz für Bürger, um sich gegen staatliche Willkür und Unterdrückung zu wehren. Es ist in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verankert.
Das Widerstandsrecht besagt, dass jeder, der von einem hoheitlichen Akt unmittelbar betroffen ist und dadurch in seinen Rechten verletzt wird, das Recht hat, diesen Akt zu widerstehen, um seine Rechte zu schützen. Hierbei darf der Widerstand proportional zur Bedrohung sein, das heißt, er muss verhältnismäßig und unter Wahrung der Menschenwürde ausgeübt werden.
Das Widerstandsrecht ist ein bedeutsames Schutzinstrument für Bürger, um sich gegen staatliche Willkür, Unterdrückung oder Verfassungsverstöße zur Wehr zu setzen. Es soll denjenigen, die in ihrer Freiheit oder Würde bedroht sind, die Möglichkeit geben, ihre Rechte zu verteidigen und für Gerechtigkeit einzutreten.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Widerstandsrecht kein Freibrief für Gewalt oder Rechtsbrüche ist. Der Widerstand muss stets im Rahmen der Gesetze und unter Berücksichtigung der Grundsätze des Rechtsstaats ausgeübt werden.