Die Warenverkehrsfreiheit ist ein Grundsatz des europäischen Binnenmarktes und besagt, dass der Handel von Waren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) frei sein sollte. Dieser Grundsatz ist in den europäischen Verträgen verankert und bildet die Grundlage für den freien Warenhandel innerhalb der EU.
Die Warenverkehrsfreiheit bedeutet, dass Waren ohne Beschränkungen, wie zum Beispiel Zölle oder Mengenbeschränkungen, zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt werden können. Sie erlaubt es Unternehmen, ihre Waren in andere EU-Länder zu exportieren und dort ohne zusätzliche Hindernisse zu verkaufen.
Die Warenverkehrsfreiheit hat einen positiven Einfluss auf den Handel und die Wirtschaft in der EU. Sie führt zu einer größeren Auswahl an Waren für Verbraucher, niedrigeren Preisen und einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Beschränkungen der Warenverkehrsfreiheit, zum Beispiel aus Gründen des Umweltschutzes, der öffentlichen Sicherheit oder des Gesundheitsschutzes. In solchen Fällen können Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen ergreifen, um die Warenverkehrsfreiheit einzuschränken, müssen dies jedoch transparent und nachvollziehbar begründen.