Die Wahllichtbildvorlage ist ein wichtiger Bestandteil des Wahlrechts und dient dazu, die Identität einer wahlberechtigten Person festzustellen. Dabei handelt es sich um ein Lichtbild, das von der wahlberechtigten Person bei der Beantragung eines Wahlscheins oder bei der Stimmabgabe im Wahllokal vorgelegt werden muss.
Die Wahllichtbildvorlage ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient der Verhinderung von Wahlbetrug. Sie ermöglicht es den Wahlorganen, die Identität einer Person zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese nur einmal an der Wahl teilnimmt.
Um eine Wahllichtbildvorlage erstellen zu können, muss die wahlberechtigte Person ein Lichtbild von sich anfertigen lassen, das den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. Dazu gehören unter anderem eine ausreichende Schärfe, gute Erkennbarkeit der Person und keine Veränderung des Aussehens, die eine Identifizierung erschweren könnte.
Die Wahllichtbildvorlage wird häufig zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass vorgelegt. Sie bildet somit eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, um die Integrität einer Wahl zu gewährleisten.