Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, mit dem eine Person eine andere Person bevollmächtigt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, falls sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder geistiger Einschränkung nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Eine Vorsorgevollmacht kann für verschiedene Bereich gelten, wie zum Beispiel für medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, muss die bevollmächtigte Person volljährig und geschäftsfähig sein. Die Vollmacht kann entweder durch eine notarielle Beurkundung oder eine schriftliche Erklärung vor mindestens einer Zeugin oder einem Zeugen erstellt werden. Es ist zu beachten, dass die Vorsorgevollmacht klar formuliert und präzise ist, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Vorsorgevollmacht tritt erst in Kraft, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Sie behält ihre Gültigkeit bis zum Tod der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers. Es ist möglich, die Vorsorgevollmacht jederzeit zu widerrufen oder zu ändern, solange die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist.