Vorbereitungshandlungen im juristischen Sinne sind alle Handlungen, die dazu dienen, eine Straftat vorzubereiten. Sie sind strafbar, auch wenn die eigentliche Straftat nie begangen wird. Das Strafrecht sanktioniert Vorbereitungshandlungen, um Straftaten frühzeitig zu verhindern und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten.
Vorbereitungshandlungen können unterschiedliche Formen annehmen, wie beispielsweise den Kauf von Werkzeugen oder Waffen zur Begehung eines Raubüberfalls, das Sammeln von Informationen über potenzielle Opfer oder das Bilden einer terroristischen Vereinigung. Ob eine Handlung als Vorbereitungshandlung gilt, hängt von den konkreten Umständen des Falles ab und muss im Einzelfall beurteilt werden.
Die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und hat präventiven Charakter. Sie soll potenzielle Straftäter abschrecken und frühzeitig identifizieren, um Straftaten zu verhindern oder frühzeitig zu unterbinden. Die Strafverfolgungsbehörden haben die Aufgabe, Vorbereitungshandlungen aufzudecken und entsprechende Maßnahmen zur Abwehr potenzieller Gefahren zu ergreifen.