Das Vorabentscheidungsverfahren ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), das es nationalen Gerichten ermöglicht, Fragen zur Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts zu stellen. Es ermöglicht eine einheitliche Auslegung des Rechts in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Das Verfahren beginnt, wenn ein nationales Gericht Zweifel an der Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts hat. Es kann dann eine Frage zur Vorabentscheidung an den EuGH stellen. Der EuGH entscheidet über die Frage und gibt eine verbindliche Auslegung oder Beantwortung der Frage ab. Das nationale Gericht ist dann an diese Entscheidung gebunden und muss sie in seinem Urteil berücksichtigen.
Das Vorabentscheidungsverfahren dient der Sicherung der Einheitlichkeit des Unionsrechts und trägt zur Harmonisierung der Rechtsprechung bei. Es ermöglicht den nationalen Gerichten, komplexe oder strittige Fragen des Unionsrechts an den EuGH zu übertragen und so eine einheitliche Auslegung sicherzustellen.