Der Begriff „Vertreter“ kann je nach Kontext verschiedene Bedeutungen haben. Im Allgemeinen bezeichnet er jedoch eine Person oder Organisation, die im Namen einer anderen Person oder Organisation handelt. Ein Vertreter ist also jemand, der befugt ist, in rechtlichen Angelegenheiten für oder im Auftrag eines anderen zu handeln.
Ein Vertreter kann ein gesetzlicher oder ein rechtsgeschäftlicher Vertreter sein, je nachdem, ob die Vertretung auf gesetzlichen Bestimmungen oder auf einer Vollmacht oder einem Vertrag basiert. Ein Vertreter kann auch ein Anwalt, ein Makler, ein Bevollmächtigter oder eine andere Person sein, die die Interessen einer anderen Partei in rechtlichen Angelegenheiten vertritt.
Der Vertreter ist verpflichtet, im besten Interesse des Vertretenen zu handeln und dessen Rechte und Interessen zu schützen. Er hat die Autorität, Verträge abzuschließen, Entscheidungen zu treffen und andere rechtliche Handlungen im Namen des Vertretenen vorzunehmen. Der Vertreter handelt jedoch nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter der anderen Partei.