Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Artikel 8 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Sie gewährleistet das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit dient der politischen Meinungsäußerung und der politischen Willensbildung.
Die Versammlungsfreiheit umfasst sowohl das Recht, als Einzelpersonen öffentliche Versammlungen zu besuchen, als auch das Recht, selbst Versammlungen zu organisieren und daran teilzunehmen. Sie schützt auch Demonstrationen und Kundgebungen. Nur wenn eine Versammlung Gewalttätigkeiten oder Straftaten befürchten lässt, dürfen die zuständigen Behörden das Versammlungsrecht einschränken.
Die Versammlungsfreiheit wird eingeschränkt, wenn es um die Wahrung anderer Grundrechte oder Rechtsgüter geht. Zum Beispiel können Versammlungen verboten werden, wenn sie das Grundrecht anderer Personen, ihre persönliche Freiheit zu wahren, verletzen. Die Versammlungsbehörden können auch Auflagen erlassen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.