Der Begriff Vermögen bezieht sich im juristischen Kontext auf den Gesamtwert der materiellen und immateriellen Güter einer Person oder einer juristischen Person. Das Vermögen umfasst alle Besitztümer, Rechte und Forderungen, die einer Person gehören und einen wirtschaftlichen Wert haben.
Zum Vermögen zählen beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge, Bargeld, Wertpapiere, Guthaben, Geschäftsanteile, aber auch geistiges Eigentum wie Patente oder Markenrechte. Ebenso können auch eventuelle Schulden oder Verbindlichkeiten zum Vermögen gezählt werden.
Das Vermögen eines Einzelnen spielt vor allem im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht eine wichtige Rolle. Im Erbrecht wird das Vermögen einer Person nach ihrem Tode auf die Erben aufgeteilt, im Familienrecht kann das Vermögen bei einer Scheidung oder Trennung aufgeteilt werden und im Steuerrecht wird das Vermögen zur Berechnung der Steuerlast herangezogen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, das Vermögen einer Person zu ermitteln. Hierzu können beispielsweise Inventuren, Bilanzen, Konten oder Gutachten dienen. Die genaue Erfassung und Bewertung des Vermögens ist für die rechtliche Beurteilung und Abwicklung eines Falles von großer Bedeutung.