Das Vermieterpfandrecht ist ein Begriff aus dem Mietrecht und bezieht sich auf das Recht des Vermieters, bei ausstehenden Mietzahlungen oder anderen Verbindlichkeiten des Mieters, auf die im Mietobjekt befindlichen Gegenstände zuzugreifen. Das Vermieterpfandrecht dient dem Vermieter als Sicherheit für offene Forderungen und soll ihm ermöglichen, diese durch Verwertung der gepfändeten Gegenstände zu begleichen.
Das Vermieterpfandrecht kann in einem Mietvertrag vereinbart werden. Dabei müssen sowohl die einzelnen Gegenstände, auf die sich das Vermieterpfandrecht bezieht, als auch die Höchstgrenzen für die Pfandrechte genau benannt werden. Üblicherweise bezieht sich das Vermieterpfandrecht auf bewegliche Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise Möbel oder Elektrogeräte.
Um das Vermieterpfandrecht ausüben zu können, muss der Vermieter einen Pfandverkauf ankündigen und eine bestimmte Frist setzen, innerhalb derer der Mieter die Möglichkeit hat, die offenen Forderungen zu begleichen und somit die Pfändung abzuwenden. Erfolgt keine Begleichung der Forderungen innerhalb der gesetzten Frist, kann der Vermieter die gepfändeten Gegenstände verkaufen und mit dem Erlös seine offenen Forderungen begleichen.
Es ist zu beachten, dass das Vermieterpfandrecht gewissen rechtlichen Grenzen unterliegt und nicht uneingeschränkt angewendet werden kann. Bei Verstößen oder Missbrauch des Vermieterpfandrechts können dem Vermieter rechtliche Konsequenzen drohen.