Der Verlustvortrag ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezieht sich auf die Möglichkeit, Verluste aus vergangenen Jahren mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen. Dabei handelt es sich um einen steuerlichen Mechanismus, der Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht, ihre Steuerlast zu reduzieren.
Ein Verlustvortrag entsteht, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson in einem Geschäftsjahr Verluste erwirtschaftet. Diese Verluste können aufgrund verschiedener Faktoren entstehen, wie beispielsweise Investitionskosten, operativen Verlusten oder außergewöhnlichen Ereignissen. Ist das zu versteuernde Einkommen negativ, ergibt sich ein Verlust.
Um diesen Verlust steuerlich geltend zu machen, kann er in den folgenden Jahren mit erzielten Gewinnen verrechnet werden. Dies hat den Effekt, dass auf die Gewinne weniger oder gar keine Steuern gezahlt werden müssen, da sie durch den Verlustvortrag bereits teilweise oder vollständig ausgeglichen wurden.
Der Verlustvortrag gilt sowohl für juristische Personen, wie beispielsweise Unternehmen, als auch für natürliche Personen, also Privatpersonen. Eine genaue Regelung bezüglich der Dauer sowie der Höchstgrenzen für den Verlustvortrag variiert je nach Land und kann bestimmten Beschränkungen unterliegen.