Das Verhältniswahlrecht ist ein Wahlrechtssystem, bei dem die Sitze in einem Parlament im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Im Gegensatz zum Mehrheitswahlrecht, bei dem nur der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis gewählt wird, ermöglicht das Verhältniswahlrecht eine proportionalere Vertretung der Parteien im Parlament.
Ein typisches Beispiel für ein Verhältniswahlrechtssystem ist das System der Listenwahl, bei dem die Parteien vor der Wahl eine Liste mit Kandidaten erstellen. Die Wähler geben dann ihre Stimmen für eine Partei ab, wodurch die Sitze im Parlament proportional auf die Parteien verteilt werden.
Das Verhältniswahlrecht wird in vielen Ländern angewendet, darunter Deutschland, Frankreich und die Niederlande. Es ermöglicht eine größere politische Vielfalt im Parlament und stellt sicher, dass auch kleinere Parteien eine Chance haben, vertreten zu sein.