Bei der personalisierten Verhältniswahl handelt es sich um ein Wahlsystem, das Elemente der Verhältniswahl und der Mehrheitswahl miteinander kombiniert. Bei diesem Wahlsystem können die Wähler sowohl eine Partei als auch konkrete Kandidaten wählen. Dadurch wird die Zusammensetzung des Parlaments sowohl durch das Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien als auch durch die Direktwahl einzelner Kandidaten bestimmt.
Einer der Vorteile der personalisierten Verhältniswahl besteht darin, dass sie eine größere Vielfalt von Parteien im Parlament ermöglicht. Während eine einfache Verhältniswahl oft größere Parteien bevorzugt, ermöglicht die personalisierte Verhältniswahl auch kleineren Parteien den Einzug ins Parlament.
Die personalisierte Verhältniswahl wird unter anderem in Deutschland angewendet, wo sie bei Bundestagswahlen eingesetzt wird. Dort können die Wähler zwei Stimmen abgeben: Eine Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis und eine Zweitstimme für eine Partei. Die Zweitstimmen werden dabei zur Bestimmung des Verhältnisausgleichs verwendet, während die Erststimmen über die Direktmandate entscheiden.