Die Vereinigungsfreiheit ist ein Grundrecht, das im deutschen Grundgesetz verankert ist. Sie garantiert jedem Menschen das Recht, sich frei mit anderen zu einer Vereinigung zusammenzuschließen, um seine Interessen zu vertreten.
Dieses Grundrecht umfasst sowohl das Recht auf Gründung einer Vereinigung als auch das Recht auf Mitgliedschaft in einer bestehenden Vereinigung. Es schützt sowohl politische und berufliche als auch soziale Vereinigungen.
Die Vereinigungsfreiheit hat eine hohe Bedeutung für das demokratische und pluralistische System. Durch die Möglichkeit der Vereinigung können Menschen gemeinsam für ihre Interessen eintreten, politisch aktiv sein und sich organisieren.
Die Ausübung der Vereinigungsfreiheit kann jedoch Einschränkungen unterliegen, die gesetzlich gerechtfertigt sein müssen. So können beispielsweise bestimmte Vereinigungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen oder Straftaten begehen, verboten werden.
Die Vereinigungsfreiheit ist auch durch internationale Menschenrechtsabkommen geschützt, wie beispielsweise die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie stellt somit ein fundamentales Recht dar, das in einer demokratischen Gesellschaft gewährleistet sein sollte.