Ein Verein ist eine autonom organisierte Gruppierung von Menschen, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen. Das Vereinswesen ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die rechtliche Grundlage für einen Verein bildet eine Vereinssatzung, die die Zwecke und Regeln des Vereins festlegt. Das Vorhandensein einer Satzung ist notwendig, um als Verein anerkannt zu werden.
Um als Verein rechtlich handlungsfähig zu sein, bedarf es einer Eintragung im Vereinsregister. Hierbei handelt es sich um ein örtliches Register, in dem die wichtigsten Informationen zum Verein verzeichnet werden. Durch die Eintragung erhält der Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit eigenständig Rechte und Pflichten wahrnehmen.
Die Mitglieder eines Vereins haben in der Regel Mitbestimmungsrechte und können beispielsweise über die Vereinsführung entscheiden oder an Mitgliederversammlungen teilnehmen. Der Verein ist darüber hinaus grundsätzlich nicht gewinnorientiert, sondern verfolgt ideelle, gemeinnützige oder sportliche Zwecke. Im Rahmen seiner Tätigkeiten ist der Verein jedoch rechtlich verpflichtet, bestimmte Vorschriften zu beachten, wie beispielsweise die steuerlichen Regelungen für gemeinnützige Organisationen.