Der Verdacht ist eine Vorstellung oder Annahme, dass jemand eine Straftat begangen hat oder eine andere unerlaubte Handlung getätigt hat. Er basiert auf Indizien oder Hinweisen, die auf ein mögliches Strafverhalten hinweisen.
In einem Strafprozess ist der Verdacht die Grundlage für die Einleitung von Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden. Es gibt verschiedene Stufen des Verdachts, die von einem Anfangsverdacht bis hin zu einem dringenden Tatverdacht reichen können. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund konkreter Tatsachen eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Schuld des Verdächtigen besteht.
Der Verdacht alleine reicht jedoch nicht aus, um eine Verurteilung herbeizuführen. Im Strafprozess gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“, was so viel bedeutet wie „im Zweifel für den Angeklagten“. Es müssen ausreichende Beweise und Indizien vorliegen, um die Schuld des Verdächtigen zu belegen.
Der Verdacht kann auch im Zivilrecht relevant sein, beispielsweise wenn es um den Vorwurf einer Vertragsverletzung oder Schadensersatzforderungen geht. Auch hier gelten ähnliche Grundsätze wie im Strafrecht, nämlich dass der Verdacht durch Beweise und Indizien gestützt sein muss.