Im juristischen Kontext wird unter dem Begriff „Urlaub“ allgemein die gewährte Freistellung von der Arbeitspflicht verstanden. Dies schließt auch den Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Urlaubszeit ein. Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt in der Regel 24 Werktage pro Kalenderjahr, kann aber durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen erhöht werden.
Der Urlaubsanspruch ist im deutschen Recht als verpflichtender Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber festgelegt. Die Inanspruchnahme des Urlaubs erfolgt nach Absprache mit dem Arbeitgeber und sollte aus Gründen der Arbeitsorganisation rechtzeitig geplant werden.
Der Urlaub dient der Erholung und Regeneration des Arbeitnehmers und ist daher von hoher Bedeutung für dessen Arbeitsfähigkeit und Zufriedenheit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gewährte Urlaubszeit in angemessener Weise zu gewähren und darf den Urlaubsanspruch nicht einseitig kürzen oder verweigern.