Die Urkundenfälschung bezeichnet den strafbaren Akt, eine Urkunde zu fälschen oder eine gefälschte Urkunde zu verwenden. Eine Urkunde ist ein Schriftstück, das einen rechtlichen Sachverhalt dokumentiert, wie z.B. einen Vertrag, eine Bescheinigung oder eine Urkunde.
Die Fälschung einer Urkunde ist ein schwerwiegender Straftatbestand, der je nach Land unterschiedlich geahndet wird. In der Regel wird zwischen zwei Arten der Urkundenfälschung unterschieden:
1. Fälschung einer echten Urkunde: Dies bedeutet, dass eine bereits existierende Urkunde verändert oder manipuliert wird, um den Inhalt zu verfälschen.
2. Herstellung einer falschen Urkunde: Dies bedeutet, dass eine komplett gefälschte Urkunde hergestellt wird, die vorgibt, echt zu sein.
Die Motive für Urkundenfälschungen können vielfältig sein, wie z.B. der Versuch, einen Betrug zu begehen, falsche Informationen zu verbreiten oder den Anschein einer legitimen Handlung zu erwecken. Urkundenfälschung kann in vielen Bereichen vorkommen, wie z.B. im Finanzwesen, im Immobilienbereich oder im öffentlichen Dienst.
Da Urkundenfälschung schwer nachzuweisen sein kann, werden forensische Methoden eingesetzt, um gefälschte Urkunden zu identifizieren. Im Falle einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung können verschiedene Sanktionen verhängt werden, wie z.B. Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder eine Kombination aus beiden.