Unveräußerliche Rechte sind Rechte, die jedem Menschen von Natur aus zustehen und nicht veräußert oder aberkannt werden können. Sie sind als grundlegende Menschenrechte anerkannt und in verschiedenen internationalen Instrumenten, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, festgelegt.
Zu den unveräußerlichen Rechten zählen beispielsweise das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf gleichen Schutz vor Diskriminierung. Diese Rechte gelten universell, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Religion oder sonstigen Merkmalen.
Die Anerkennung und Wahrung unveräußerlicher Rechte ist eine Verpflichtung der Staaten und steht im Mittelpunkt des Völkerrechts. Staaten sind dazu angehalten, diese Rechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Verletzungen unveräußerlicher Rechte können vor internationalen Menschenrechtsinstitutionen verhandelt und geahndet werden.