Unterlassungsdelikte sind Straftaten, bei denen jemand eine Handlung unterlassen muss, um sich nicht strafbar zu machen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Straftaten, bei denen ein aktives Handeln erforderlich ist, besteht bei Unterlassungsdelikten eine Strafbarkeit aufgrund des Nichthandelns.
Unterlassungsdelikte sind zum Beispiel die unterlassene Hilfeleistung, die unterlassene Anzeige einer Straftat oder das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen bei einem Verkehrsunfall. In allen Fällen wird jemand strafrechtlich belangt, weil er eine Pflicht zum Handeln hatte, diese jedoch vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt hat.
Bei der Beurteilung von Unterlassungsdelikten ist zu beachten, dass die Handlungspflicht zumutbar sein muss. Das bedeutet, dass nur verlangt werden kann, was jemandem auch tatsächlich zuzumuten ist. Zudem müssen die Voraussetzungen der Strafbarkeit gegeben sein, zum Beispiel das Vorliegen einer Notsituation bei der unterlassenen Hilfeleistung.