Der Totschlag ist eine Form eines Tötungsdelikts im deutschen Strafrecht. Hierbei handelt es sich um eine vorsätzliche Tötung ohne die besonderen Merkmale eines Mordes, wie beispielsweise Heimtücke oder besondere Grausamkeit.
Um eine Tat als Totschlag zu qualifizieren, muss der Täter den Tod eines Menschen beabsichtigen oder zumindest billigend in Kauf nehmen. Der Täter handelt dabei in einem Moment der Erregung, des Affekts oder der heftigen Gemütsbewegung.
Typische Beispiele für Totschlag sind Tötungen im Affekt nach einem Streit oder einer heftigen Auseinandersetzung. Es handelt sich um eine emotional aufgeladene Handlung, bei der der Täter die Tötung nicht geplant hat, jedoch dennoch absichtlich handelt. Die Strafe für Totschlag liegt in der Regel zwischen fünf und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe.