Die Tierhalterhaftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung des Halters eines Tieres für Schäden oder Verletzungen, die das Tier verursacht. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet der Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die durch sein Tier entstehen.
Diese Haftung kann sich auf physische Verletzungen von Personen, Schäden an Sachen oder auch auf Tierverletzungen erstrecken. Der Tierhalter haftet unabhängig von einem Verschulden, es ist also nicht erforderlich, dass er selbst einen Fehler begangen hat. Es reicht aus, dass das Tier, das er hält, den Schaden verursacht hat.
Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Beschränkungen der Tierhalterhaftung, die je nach Rechtsordnung und Einzelfall unterschiedlich sein können. Zum Beispiel kann der Tierhalter haftungsfrei sein, wenn das Tier von einem Dritten provoziert wurde oder wenn das Opfer den Schaden selbst verursacht hat.
Die Tierhalterhaftung dient dazu, die Opfer von Tierunfällen zu schützen und sicherzustellen, dass die Kosten für den verursachten Schaden angemessen ausgeglichen werden. Sie soll auch Anreize für Tierhalter schaffen, angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden.