Die Testierfreiheit bezeichnet das Recht eines Erblassers, seinen letzten Willen frei zu gestalten und über die Verteilung seines Vermögens nach eigenem Ermessen zu entscheiden. In vielen Rechtsordnungen haben Erblasser eine weitreichende Testierfreiheit, die es ihnen ermöglicht, ihre Erben und die Aufteilung ihres Vermögens nach ihren individuellen Vorstellungen zu bestimmen.
Vorbehaltlich einiger gesetzlicher Beschränkungen kann der Erblasser frei entscheiden, welche Personen er als Erben einsetzen möchte und wie das Vermögen unter ihnen aufgeteilt wird. Es können auch bestimmte Anweisungen oder Bedingungen im Testament festgelegt werden, die von den Erben erfüllt werden müssen, um das Erbe zu erhalten.
Es ist zu beachten, dass die Testierfreiheit nicht grenzenlos ist und bestimmte rechtliche Einschränkungen unterliegt. Zum Beispiel können bestimmte gesetzliche Erbansprüche von nahen Angehörigen bestehen, die nicht durch ein Testament umgangen werden können.