Die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) ist eine Verwaltungsvorschrift in Deutschland, die Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche trifft. Die TA-Lärm ist Teil der Umweltgesetzgebung und dient als Leitlinie für Behörden, Planer, Betreiber und Gutachter.
In der TA-Lärm werden Richtwerte für verschiedene Lärmquellen und Lärmbetroffene festgelegt. Diese dienen als Orientierungshilfe bei der Planung und Genehmigung von Anlagen und Tätigkeiten, die möglicherweise Lärm verursachen könnten. Die Einhaltung der Richtwerte garantiert jedoch nicht automatisch die Unbedenklichkeit des Lärms, sondern soll eine Orientierung bieten.
Die TA-Lärm wird regelmäßig überarbeitet, um dem neuesten Stand der Technik und den Erkenntnissen aus der Lärmforschung gerecht zu werden. In der Regel besteht keine Rechtsverbindlichkeit für die TA-Lärm, jedoch kann sie als Maßstab für behördliche Entscheidungen herangezogen werden.
Gemäß der TA-Lärm sind bestimmte Maßnahmen zur Lärmminderung und -vermeidung zu ergreifen, wenn die geltenden Richtwerte überschritten werden. Dazu gehören zum Beispiel der Einsatz von lärmarmen Technologien, die Errichtung von Lärmschutzwänden oder die Festlegung von Ruhezeiten.