Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund konkreter Indizien und Beweise der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde und der Verdächtige dafür verantwortlich ist. Ein dringender Tatverdacht ist eine Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung und kann unter anderem dazu führen, dass ein Haftbefehl erlassen wird.
Der dringende Tatverdacht erfordert eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige die Straftat begangen hat. Hierbei werden Indizien und Beweise berücksichtigt, die auf eine Tatbeteiligung hinweisen. Dazu gehören beispielsweise Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Spuren am Tatort oder andere Beweismittel.
Die Prüfung des dringenden Tatverdachts obliegt in der Regel der Staatsanwaltschaft. Sie bewertet die vorliegenden Beweismittel und entscheidet, ob ein dringender Tatverdacht besteht und ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Auch ein Richter kann den dringenden Tatverdacht prüfen, beispielsweise im Rahmen eines Haftprüfungstermins.
Ein dringender Tatverdacht gibt jedoch noch keine Gewissheit über die Schuld eines Verdächtigen. Die endgültige Entscheidung über die Schuld oder Unschuld obliegt dem Gericht, das im Rahmen einer Hauptverhandlung über den Fall entscheidet und ein Urteil spricht.