Das Tatsachengericht ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gerichtssystems. Es handelt sich dabei um eine Instanz, die sich ausschließlich mit tatsächlichen Geschehnissen befasst. Im Gegensatz dazu steht das Rechtsmittelgericht, das sich mit der Beurteilung von Rechtsfragen befasst. Das Tatsachengericht wird in der Regel in erster Instanz tätig und ist dafür verantwortlich, die tatsächlichen Umstände eines Falles zu ermitteln und zu bewerten.
Die Aufgabe des Tatsachengerichts ist es, die Wahrheit in einer Rechtssache zu ermitteln. Hierzu gehört die Beweiserhebung, -würdigung und -bewertung. Es überprüft also beispielsweise die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, berücksichtigt Sachverständigengutachten und interpretiert Indizien. Das Tatsachengericht bildet sich anhand der vorliegenden Beweise eine Überzeugung über den Sachverhalt und trifft auf Grundlage dieser Überzeugung eine Entscheidung.
Der Entscheidung des Tatsachengerichts kommt in der Regel eine hohe Bedeutung zu, da es als unabhängige Instanz die höchste Expertise bezüglich der tatsächlichen Gegebenheiten eines Falls hat. Die Entscheidung des Tatsachengerichts kann jedoch von den Parteien überprüft und angefochten werden, indem sie das Rechtsmittel der Berufung oder Revision einlegen und das Rechtsmittelgericht überprüfen lässt, ob das Tatsachengericht das Recht korrekt angewendet hat.