Eine Straftat bezeichnet eine Handlung, die gegen geltendes Strafrecht verstößt. Sie kann sowohl Taten gegen Leib und Leben als auch gegen Vermögen oder individuelle Rechte anderer Personen umfassen. Straftaten können sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden.
Es ist zu beachten, dass eine Handlung allein nicht als Straftat betrachtet wird, sondern erst dann, wenn sie alle Voraussetzungen eines Straftatbestands erfüllt. Dies bedeutet, dass bestimmte Tatbestandsmerkmale wie beispielsweise Absicht oder bestimmte Umstände erfüllt sein müssen.
Straftaten können unterschiedliche Schweregrade haben, die sich in den Strafmaßen widerspiegeln. Beispiele für Straftaten sind Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Vergewaltigung oder Mord.
Bei einer Straftat ist immer die Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung zuständig. Diese leitet das Strafverfahren ein und erhebt Anklage gegen den Tatverdächtigen. Das Verfahren wird dann vor Gericht weitergeführt.