Die Strafrestaussetzung ist eine Möglichkeit für einen verurteilten Straftäter, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Sie ermöglicht es dem Täter, den Rest seiner Strafe unter bestimmten Auflagen oder Bedingungen in Freiheit zu verbringen.
Die Strafrestaussetzung setzt voraus, dass der Täter einen Teil der Strafe bereits verbüßt hat und sich während der Haftzeit in besonderem Maße bewährt hat. Dazu gehören zum Beispiel ein vorbildliches Verhalten, eine positive Prognose für eine erfolgreiche Resozialisierung und die Bereitschaft, sich aktiv an Maßnahmen zur Bewährungshilfe zu beteiligen.
Die Strafrestaussetzung kann mit verschiedenen Auflagen verbunden sein, wie zum Beispiel einer Bewährungszeit, regelmäßiger Kontrolle durch einen Bewährungshelfer, der Teilnahme an bestimmten Programmen oder dem Verbot bestimmter Kontakte oder Aktivitäten. Verstößt der Täter gegen diese Auflagen, kann die Strafrestaussetzung widerrufen und die restliche Strafe doch noch vollstreckt werden.
Die Strafrestaussetzung soll einerseits dem Gedanken der Resozialisierung Rechnung tragen und dem Täter die Chance geben, sich erfolgreich in die Gesellschaft zu reintegrieren. Andererseits dient sie auch der Entlastung des Strafvollzugs und der Förderung einer effizienten und zielgerichteten Strafvollstreckung.
Die Entscheidung über eine Strafrestaussetzung trifft das Gericht oder die zuständige Strafvollstreckungskammer aufgrund eines Antrags des Verurteilten oder aufgrund von Vorschlägen der Vollzugsbehörde.