Der Strafklageverbrauch ist ein Prinzip des deutschen Strafrechts, das besagt, dass eine Person nicht mehrfach wegen derselben Straftat angeklagt und verurteilt werden darf. Dieses Prinzip dient dem Schutz des Angeklagten vor mehrfacher Bestrafung für dasselbe Vergehen und stellt einen Grundsatz des rechtsstaatlichen Strafrechts dar.
In der Regel tritt der Strafklageverbrauch ein, wenn eine Person bereits rechtskräftig wegen einer Tat verurteilt oder freigesprochen wurde. Dies kann entweder durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen rechtskräftigen Strafbefehl geschehen sein. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung kann der Angeklagte nicht erneut wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen vom Prinzip des Strafklageverbrauchs, zum Beispiel wenn neue Beweismittel auftauchen oder wenn das vorherige Urteil aufgehoben wird. In solchen Fällen kann eine erneute Strafverfolgung erfolgen.