Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren in der Strafrechtspflege. Er ermöglicht es, bestimmte Straftaten zu verfolgen und zu ahnden, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Der Strafbefehl kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Staatsanwaltschaft erlassen werden.
Der Strafbefehl ist vor allem für weniger schwerwiegende Delikte vorgesehen, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr geahndet werden können. Bevor der Strafbefehl erlassen wird, hat die Staatsanwaltschaft in der Regel Ermittlungen durchgeführt und alle relevanten Informationen gesammelt. Der Beschuldigte erhält dann einen schriftlichen Strafbefehl, in dem die Tat, die ihm vorgeworfen wird, sowie die Strafe festgelegt sind.
Der Beschuldigte hat nach Erhalt des Strafbefehls die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einzulegen. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und die verhängte Strafe muss vom Beschuldigten akzeptiert und vollstreckt werden. Bei einem Einspruch hingegen kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.
Der Strafbefehl dient der Entlastung der Gerichte und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Ahndung bestimmter Straftaten.