Sozialhilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die bedürftigen Menschen gewährt wird und ihnen die Sicherung ihrer Existenz ermöglichen soll. Sie dient als Auffangnetz für Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten oder Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern haben.
Der Anspruch auf Sozialhilfe wird nach dem Sozialhilferecht geprüft. Dabei werden die persönlichen Verhältnisse, das Einkommen und Vermögen des Antragstellers berücksichtigt. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und kann beispielsweise die Kosten für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Gesundheitsversorgung und weitere Bedarfsposten abdecken.
Sozialhilfe wird in der Regel als Geldleistung erbracht, kann aber auch als Sachleistung oder in Form von Dienstleistungen gewährt werden. Ziel der Sozialhilfe ist es, die betroffenen Menschen in ihrer individuellen Lebenssituation zu unterstützen und ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.