Der Sozialgerichtsprozess bezeichnet das Verfahren vor den Sozialgerichten, in dem Klagen und Streitigkeiten aus dem Sozialrecht verhandelt und entschieden werden. Der Sozialgerichtsprozess folgt den Verfahrensregeln des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) und bildet somit die Grundlage für die Entscheidungsfindung in der Sozialgerichtsbarkeit.
Der Sozialgerichtsprozess beginnt mit der Klageerhebung. Der Kläger reicht beim Sozialgericht eine Klageschrift ein, in der er den Sachverhalt schildert und seine Forderungen begründet. Das Sozialgericht prüft daraufhin die Zulässigkeit der Klage und lädt die Beteiligten zu einer mündlichen Verhandlung. In dieser Verhandlung werden die Forderungen und Argumente beider Seiten angehört und geprüft.
Nach der Verhandlung ergeht ein Urteil, in dem das Sozialgericht über die Klage entscheidet. Je nach Ausgang des Urteils können die Beteiligten Berufung einlegen und der Fall wird an die nächste Instanz, das Landessozialgericht, weitergeleitet. In diesem Fall findet ein neuer Sozialgerichtsprozess statt, der den Verfahrensregeln des SGG folgt.
Der Sozialgerichtsprozess ist ein entscheidender Bestandteil der Sozialgerichtsbarkeit und gewährleistet eine faire und gerechte Entscheidung über soziale Ansprüche und Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts.