Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist das zentrale Gesetz, das die Verfahrensregeln für die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland festlegt. Es regelt die Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Rechte der Beteiligten im Sozialgerichtsprozess. Das SGG ist somit die Grundlage für die Arbeitsweise der Sozialgerichte.
Das Sozialgerichtsgesetz gliedert sich in verschiedene Abschnitte, die unter anderem Regelungen zur Klageerhebung, Beweiserhebung und zur Entscheidungsfindung enthalten. Es legt fest, wie die Verfahren vor den Sozialgerichten ablaufen und welche Rechte und Pflichten die Beteiligten haben. Das SGG gewährleistet somit eine faire und rechtssichere Verhandlung vor den Sozialgerichten.
Das Sozialgerichtsgesetz ist ein bedeutsames Instrument, um die Sozialgerichtsbarkeit effektiv und effizient zu gestalten. Es stellt sicher, dass alle Prozesse einheitlich und transparent ablaufen und Rechtssicherheit gewährleistet wird. Das SGG ermöglicht es den Sozialgerichten, die Streitigkeiten im Sozialrecht auf Grundlage klarer und verbindlicher Regeln zu behandeln.