Sonntagsarbeit bezeichnet die Arbeitsleistung an einem Sonntag. Sie ist in den meisten Ländern gesetzlich geregelt und unterliegt bestimmten Einschränkungen und Bedingungen. In Deutschland ist Sonntagsarbeit prinzipiell verboten, es sei denn, sie ist nach dem Arbeitszeitgesetz ausdrücklich erlaubt oder es liegen Ausnahmegenehmigungen vor.
In einigen Branchen, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, im Einzelhandel oder in der Gastronomie, ist Sonntagsarbeit jedoch erlaubt. Die Arbeitnehmer, die an einem Sonntag arbeiten, haben in der Regel Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag oder auf einen Zuschlag zum Lohn.
Das Verbot der Sonntagsarbeit dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor übermäßiger Arbeitsbelastung und soll die Möglichkeit zur Erholung und Freizeitgestaltung gewährleisten. Es stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Gewerbefreiheit dar, der Arbeitgeber eigentlich das Recht gibt, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter frei festzulegen.