Der Sonderkündigungsschutz stellt eine spezielle Form des Kündigungsschutzes dar, der bestimmte Arbeitnehmergruppen vor einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung schützt. Er greift in Situationen, in denen Arbeitnehmer besonders schutzbedürftig sind, beispielsweise aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation oder aufgrund einer besonderen Stellung im Unternehmen.
Der Sonderkündigungsschutz kann für verschiedene Arbeitnehmergruppen gelten, wie beispielsweise Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Auszubildende oder Betriebsräte. Der Schutz kann durch Gesetze, Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen geregelt sein.
Im Falle eines Sonderkündigungsschutzes darf der Arbeitgeber die Kündigung nur aus besonderen Gründen aussprechen, die nichts mit der geschützten Eigenschaft des Arbeitnehmers zu tun haben. Bei Missachtung des Sonderkündigungsschutzes kann die Kündigung unwirksam sein und der Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Schadensersatz haben.