Die Sicherungsverwahrung ist eine strafrechtliche Maßregel, die zur Unterbringung von besonders gefährlichen Straftätern dient. Sie kann nach der Verbüßung einer Freiheitsstrafe angeordnet werden, wenn von dem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Die Sicherungsverwahrung hat das Ziel, potenzielle Straftaten zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie wird in der Regel für Straftäter verhängt, die schwere Gewalttaten, Sexualstraftaten oder schwere Straftaten gegen Kinder begangen haben.
Die Sicherungsverwahrung erfolgt in speziellen Einrichtungen, die auf die Betreuung und Überwachung von Straftätern ausgerichtet sind. Die Dauer der Sicherungsverwahrung ist nicht zeitlich begrenzt und kann je nach individuellem Fall verlängert werden.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung erfolgt durch ein Gericht und unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Die betroffenen Personen haben das Recht, gegen diese Maßnahme Einspruch einzulegen und überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für ihre Unterbringung weiterhin vorliegen.
Die Sicherungsverwahrung ist eine umstrittene Maßnahme, da sie in Konflikt mit dem Grundsatz der Resozialisierung steht. Daher wird sie nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen angeordnet.