Der Senat ist ein Gremium, das in verschiedenen Rechts- und Verwaltungssystemen existiert. In der Regel handelt es sich dabei um ein kollektives Entscheidungsgremium, das wichtige politische, rechtliche oder verwaltungstechnische Entscheidungen trifft.
In Deutschland ist der Senat beispielsweise ein Organ der Justizverwaltung und Teil des Gerichts- oder Verwaltungsaufbaus. In einigen Bundesländern wird der Begriff Senat als Bezeichnung für das Oberverwaltungsgericht oder den Verwaltungssenat des Bundesverwaltungsgerichts verwendet.
Ein Senat kann aus mehreren Richterinnen und Richtern bestehen, die gemeinschaftlich über Rechtsstreitigkeiten entscheiden. Es handelt sich um eine besondere Form der Kammern, die in der Regel spezialisierte Aufgabenfelder abdecken und eigenständig über Rechtsangelegenheiten urteilen. Die Mitglieder eines Senats werden in der Regel für eine bestimmte Amtszeit bestellt und sind unabhängig und neutral in ihrer Entscheidungsfindung.
Der Senat verkörpert somit eine wichtige Instanz in der Rechtsprechung und Verwaltung, da er über Fragen mit grundlegender Bedeutung entscheidet und eine gewisse Spezialisierung aufweist. Seine Aufgabe ist es, Rechtsfragen zu klären, Rechtsfortbildung voranzutreiben und Rechtsprechung zu gestalten.