Die Selbstjustiz ist eine Form der Rechtsprechung, bei der Betroffene eigenständig und ohne Beteiligung staatlicher Organe eine vermeintliche Rechtsverletzung ahnden. Dies bedeutet, dass Individuen oder Gruppen ihre eigenen Interessen und ihren vermeintlichen Rechtsanspruch durchsetzen, ohne den Weg über die regulären Gerichtsverfahren zu gehen.
Selbstjustiz ist in den meisten Rechtsordnungen stark untersagt und wird als gesetzeswidrige Handlung angesehen. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen obliegt dem Staat und den dafür vorgesehenen Institutionen, wie beispielsweise den Gerichten und der Polizei. Das eigenmächtige Ergreifen von Maßnahmen zur Ahndung einer Rechtsverletzung kann zu rechtlichen Konsequenzen für die Täter führen.
Die Strafbarkeit der Selbstjustiz dient dem Schutz des rechtsstaatlichen Prinzips, der Vermeidung von Gewalt und der Sicherstellung einer fairen und unparteiischen Rechtsprechung.