Sekundärrecht ist das Recht, das von übergeordneten Rechtsquellen abgeleitet ist. Es handelt sich um Rechtsnormen, die durch eine höhere Rechtsquelle geschaffen wurden und Regelungen für die konkrete Anwendung des Primärrechts enthalten. Primärrecht ist das Recht, das direkt aus der Verfassung oder anderen Gesetzen abgeleitet ist.
Sekundärrecht kann verschiedene Formen annehmen, je nach Rechtsordnung und Bereich des Rechts. Eine häufige Form des Sekundärrechts sind Verordnungen, die von der Exekutive erlassen werden und im Rahmen der Verwaltung bestimmte Fragen regeln. Beispiele dafür sind beispielsweise Verordnungen im Bereich des Umweltschutzes oder der Arbeitsplatzsicherheit.
Der Begriff „Sekundärrecht“ wird vor allem im Bereich des Europarechts verwendet, wo er sich auf Rechtsnormen bezieht, die von den Organen der Europäischen Union (EU) erlassen werden. Hierzu gehören unter anderem Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die im Rahmen der EU-Gesetzgebung erlassen werden und für die Mitgliedstaaten verbindlich sind.