Das Schwurgericht ist eine besondere Abteilung eines Gerichts, die für die Verhandlung von Straftaten zuständig ist, bei denen ein Schwurgerichtsverfahren erforderlich ist. Ein Schwurgerichtsverfahren wird bei besonders schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag mit besonderer Schwere der Schuld durchgeführt.
Im Schwurgerichtsverfahren werden die Schöffen eingesetzt, die als Laienrichter die Aufgabe haben, gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Das Schwurgerichtsverfahren unterscheidet sich in einigen Verfahrensabläufen von einem normalen Strafverfahren, um den besonderen Anforderungen und der Schwere der Straftat gerecht zu werden.
Die genauen Regelungen und Zuständigkeiten eines Schwurgerichtsverfahrens sind im Strafprozessrecht festgelegt. Hier wird unter anderem geregelt, welche Straftaten als „schwer“ genug für ein Schwurgerichtsverfahren gelten und wie das Verfahren vor dem Schwurgericht abläuft.