Die Schwerbehindertenvertretung ist eine betriebliche Interessenvertretung, die die Belange schwerbehinderter Menschen in einem Unternehmen oder Behörde vertritt. Sie ist gesetzlich geregelt und hat die Aufgabe, die Integration und Gleichstellung schwerbehinderter Mitarbeiter zu fördern und deren Rechte zu vertreten.
Die Schwerbehindertenvertretung wird von den schwerbehinderten Beschäftigten gewählt und setzt sich für die Einhaltung der Vorgaben des Schwerbehindertenrechts und der Inklusion ein. Sie berät Betroffene bei Anträgen und unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Zudem ist sie in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit und der betrieblichen Integration von Menschen mit Behinderung eingebunden.
Die Schwerbehindertenvertretung hat ein eigenes Mitbestimmungsrecht, unter anderem bei der Einstellung, Versetzung und Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter sowie bei der Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation und Prävention. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat und der Unternehmensführung zusammen, um die Belange schwerbehinderter Mitarbeiter bestmöglich zu vertreten.