Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für eine anerkannte Behinderung und den daraus resultierenden Ansprüchen und Rechten. Er wird von den Versorgungsämtern oder vergleichbaren Behörden ausgestellt und dokumentiert den Grad der Behinderung.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht Betroffenen bestimmte Vergünstigungen und Vorteile, wie beispielsweise Steuererleichterungen, Ansprüche auf Zusatzurlaub, Parkausweise oder Befreiung von Rundfunkgebühren. Zudem bietet der Ausweis Schutz vor Diskriminierung und benachteiligenden Regelungen, etwa bei der Arbeitsplatzsuche oder in der Wohnungssuche.
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss eine sogenannte GdB (Grad der Behinderung)-Feststellung durch ein Facharztgutachten erfolgen. Der GdB gibt an, inwieweit die jeweilige Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt. Je nach Höhe des GdB und der damit verbundenen Beeinträchtigungen werden unterschiedliche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen, die weitere Vergünstigungen oder Nachteilsausgleiche ermöglichen.