Unter dem Begriff des Schwarzfahrens versteht man das unberechtigte Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis. Schwarzfahren ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Schwarzfahren kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise das Fahren ohne gültigen Fahrschein, das unberechtigte Verwenden von ermäßigten Fahrscheinen oder das Fälschen von Fahrausweisen. Auch das Entwerten eines Fahrscheins nach der Kontrolle, um diesen erneut zu verwenden, wird als Schwarzfahren betrachtet.
Der Straftatbestand des Schwarzfahrens dient der Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs, da durch das Schwarzfahren Einnahmeverluste für die Verkehrsunternehmen entstehen. Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln sollen dafür sorgen, dass Fahrgäste den vorgeschriebenen Fahrschein besitzen und stärken zugleich das Vertrauen in den Nahverkehr.