Der subsidiäre Schutz ist eine Form des internationalen Schutzes im Bereich des Asylrechts. Er gilt für Personen, die nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, aber dennoch in ihrem Herkunftsland einer ernsthaften Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind.
Der subsidiäre Schutz ist eine Ergänzung zum Flüchtlingsschutz und wird aufgrund europäischer Richtlinien gewährt. Voraussetzung für den subsidiären Schutz ist, dass die Person in ihrem Herkunftsland Verfolgung oder ernsthafter Bedrohung ausgesetzt ist, beispielsweise aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg oder systematischen Menschenrechtsverletzungen.
Der subsidiäre Schutz gewährt den Betroffenen bestimmte Rechte und Schutzvorkehrungen. Dazu zählen unter anderem der Schutz vor Abschiebung in das Herkunftsland, das Recht auf Aufenthalt und der Zugang zu Grundversorgung und Gesundheitsversorgung.
Der subsidiäre Schutz ist also eine Möglichkeit, Personen zu schützen, die zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber dennoch in ihrem Herkunftsland einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt sind.