Das Schuldrecht ist ein Teil des privaten Rechts, der sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern befasst. Es regelt die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien bei der Erfüllung von Schuldverhältnissen.
Das Schuldrecht beinhaltet die Regelungen für die Entstehung, den Inhalt und die Beendigung von Schuldverhältnissen. Es legt fest, welche Voraussetzungen für einen wirksamen Vertrag erfüllt sein müssen, welche Verpflichtungen die Vertragsparteien haben und wie Ansprüche bei Vertragsverletzungen geltend gemacht werden können.
Das Schuldrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das Vertragsrecht, das Deliktsrecht und das Bereicherungsrecht. Es bildet die Grundlage für viele zivilrechtliche Streitigkeiten, in denen es um Kompensationen für Schäden, Vertragsverletzungen oder die Durchsetzung von vertraglichen Rechten geht.
Das deutsche Schuldrecht ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es wird jedoch auch durch europäische Rechtsvorschriften und spezialgesetzliche Regelungen ergänzt. Das Schuldrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung und der gesetzlichen Bestimmungen erfordert.