Die Schuldfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, die Folgen ihres Handelns zu erkennen und danach zu handeln. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für die Zurechnungsfähigkeit von Straftaten und die Fähigkeit, für Verträge oder andere rechtliche Verpflichtungen verantwortlich gemacht zu werden.
Die Schuldfähigkeit kann sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht relevant sein. Im Strafrecht wird eine Person, die aufgrund von geistiger Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage war, die Bedeutung und Tragweite ihrer Handlung zu erkennen oder nach dieser Einsicht zu handeln, als schuldunfähig angesehen. Sie kann dann nicht für ihre Handlungen bestraft werden, sondern unter Umständen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Im Zivilrecht kann die Schuldfähigkeit eine Rolle spielen, wenn es um die Frage der Vertragsfähigkeit geht. Eine Person, die aufgrund von geistiger Krankheit oder Behinderung nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit für den Abschluss eines Vertrags besitzt, kann von der Verantwortlichkeit für diesen Vertrag ausgeschlossen werden.
Die Beurteilung der Schuldfähigkeit erfolgt in der Regel durch Sachverständigengutachten, die medizinische und psychologische Untersuchungen umfassen können. Die genauen Anforderungen an die Schuldfähigkeit variieren von Rechtsordnung zu Rechtsordnung.