Die Schriftform ist eine besondere Form der Willenserklärung, bei der der Inhalt schriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben werden muss. Sie dient der Beweissicherung und Rechtssicherheit und ist in vielen Bereichen des Rechts vorgeschrieben. Die Schriftform kann beispielsweise bei Verträgen, Kündigungen oder Vollmachten erforderlich sein.
Die Schriftform kann auf verschiedene Arten erfüllt werden. So kann ein Dokument eigenhändig geschrieben oder mit dem Computer erstellt und ausgedruckt werden. Auch eine elektronische Form kann genügen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise eine qualifizierte elektronische Signatur.
Die Einhaltung der Schriftform ist oft von großer Bedeutung, da eine Willenserklärung ohne Schriftform gegebenenfalls unwirksam sein kann. Es ist daher wichtig, bei der Abgabe von schriftlichen Erklärungen darauf zu achten, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden. Eine Verletzung der Schriftform kann dazu führen, dass die Willenserklärung nicht bindend ist oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die formellen Anforderungen erfüllt werden, wirksam wird.