Das Sachenrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen und Sachen. Es betrifft insbesondere das Eigentum an Sachen, den Besitz von Sachen und die Übertragung von Sachen auf andere Personen.
Im Sachenrecht werden verschiedene Rechte und Pflichten in Bezug auf Sachen geregelt. Dazu gehören beispielsweise das Eigentumsrecht, das Besitzrecht, das Nießbrauchsrecht oder das Pfandrecht. Das Sachenrecht ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 854-1296 geregelt.
Das Sachenrecht spielt im Alltag eine große Rolle, da es die Grundlage für verschiedene Rechtsverhältnisse ist. Beispiele hierfür sind der Kaufvertrag, der Mietvertrag oder der Pfandvertrag. Das Sachenrecht betrifft somit sowohl den Handel mit beweglichen Sachen als auch den Erwerb und die Nutzung von Grundstücken.