Im juristischen Sinne handelt es sich bei einer fremden Sache um eine Sache, die einer anderen Person gehört und nicht im Eigentum der handelnden Person steht. Die fremde Sache steht somit im Gegensatz zur eigenen Sache, die dem Eigentümer gehört.
Das Eigentum an einer fremden Sache ist rechtlich geschützt. Der Eigentümer hat das alleinige Recht, über seine Sache zu verfügen und diese frei zu nutzen. Die Nutzung oder der Umgang mit einer fremden Sache ohne Zustimmung des Eigentümers kann verschiedene rechtliche Konsequenzen haben, wie beispielsweise eine Anzeige wegen Diebstahls oder Sachbeschädigung.
Die Trennung zwischen eigener und fremder Sache spielt insbesondere im Bereich des Sachenrechts eine wichtige Rolle. Das Eigentumsrecht an einer fremden Sache kann beispielsweise durch einen Kaufvertrag oder eine Schenkung auf eine andere Person übertragen werden.